In einem persönlichen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch können wir klären, welche der von mir angebotenen Methoden von Selbsterfahrung und Psychotherapie für Sie passend erscheint. Anschließend können Sie zu jedem Zeitpunkt der Begleitung selbst entscheiden, ob und wie es weitergehen soll.
Eine Therapie findet üblicherweise im ein- oder zweiwöchentlichen Rhythmus über ein halbes oder ein Jahr statt. Darüber hinaus biete ich auch eine lösungs- und ressourcenorientierte Kurzzeittherapie von 10 Sitzungen an. Die Anzahl der Sitzungen wird zu jeder Zeit von Ihnen bestimmt.
Eine Einzelsitzung hat eine Dauer von 60 Minuten. Längere Sitzungen können individuell vereinbart werden.
Bitte rufen Sie mich wegen Terminvereinbarungen an oder schreiben eine Nachricht . In
der Regel vereinbare ich Termine im Rahmen meiner Öffnungszeiten, in Notfällen bin ich aber auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie mich bitte 24h vorher an, so habe ich die Möglichkeit, ihn anderen Klienten zur Verfügung zu stellen.
Das Vorgespräch am Telefon dauert 20 - 30 Minuten. Es dient dem Kennenlernen und ist kostenfrei.
Meine Honorare für therapeutische Sitzungen orientieren sich an den Beträgen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In unserem Erstgespräch gebe ich Ihnen gern detaillierte Informationen.
Je nach Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung wird mein Honorar vollständig oder zum Teil von Ihrem Leistungsträger übernommen. Bitte informieren Sie sich beim Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Meine Leistung rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Die Therapie kann sofort beginnen, da Sie keine Wartezeiten infolge bürokratischer Kommunikation mit der Krankenversicherung abwarten müssen.
Das Honorar können Sie als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) steuerlich geltend machen.
Sofern Sie Selbstzahler sind, können Sie mein Honorar bei Ihrer Steuererklärung als Aufwendungen für Gesunderhaltung (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater betreffend etwaiger Freibeträge.
Ausfallhonorar
Falls Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, bis spätestens 48 Stunden vorher per email oder telefonisch abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen berechne ich den halben Stundensatz. Bei Absage am selben Tag oder fehlender Absage zu einem vereinbarten Termin stelle ich den vollen Stundensatz in Rechnung. Kontakt